Heilpraktiker ausbilden
In der heutigen Zeit reicht vielen, von Krankheit geplagten Menschen die allgemein anerkannte organische Medizin nicht mehr aus, da die Medizin keine oder nur unzureichende Heilungsergebnisse aufweist. Hierdurch wird der Ruf nach alternativen Heilungsmethoden natürlich immer lauter und die Nachfrage nach Heilpraktikern wird immer größer. Analog dazu werden natürlich auch immer mehr Heilpraktiker gebraucht und somit müssen mehr Kapazitäten vorhanden sein die, die Heilpraktiker ausbilden.
Der Heilpraktiker ist kein dermaßen geschützter Beruf wie der des „gewöhnlichen“ Arztes oder von normalen Ausbildungsberufen. Es gibt weder ein Studium, noch eine reguläre Ausbildung. Um als Heilpraktiker praktizieren zu dürfen müssen grundsätzlich gewisse Voraussetzungen vorhanden sein. Diese sind das Mindestalter von 25 Jahren, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, ein Hauptschulabschluss, eine ärztliche Bescheinigung über geistige und körperliche Fähigkeit zur Ausübung des Berufs, sowie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Sind diese Voraussetzungen erfüllt darf man an der Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis als Heilpraktiker tätig zu werden. Diese Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und unterliegen keiner staatlichen Prüfungsordnung. Sie umfassen im allgemeinen einen umfassenden medizinischen und anatomischen Prüfungsstoff.
Wie sich der angehende Heilpraktiker ausbilden will ist allein seine Sache. Es gibt keine verpflichtenden Vorbereitungsveranstaltungen oder sonstige Pflichtveranstaltungen, Klausuren oder ähnliches. Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind darf sich der Interessierte zur Prüfung anmelden. Eine Vorbereitung auf die Prüfung ausschließlich mittels autodiktatischem Studium ist jedoch nicht ratsam. Viele privatwirtschaftliche Unternehmen und Institute haben Ihren Fokus auf Heilpraktiker ausbilden gelegt. Sie bieten viele Möglichkeiten an prüfungsvorbereitenden Kurse an. Diese können als Präsenz- oder Fernkurse, als Blockseminare oder berufsbegleitend organisiert sein. Dies darf der Prüfungsteilnehmer frei nach den persönlichen Verhältnissen entscheiden. Besteht man den schriftlichen Teil der Prüfung wird man zu dem mündlichen Teil zugelassen. Die Prüfungstage sind innerhalb der Bundesländer einheitlich. Ist die Prüfung bestanden darf man als allgemeiner Heilpraktiker im allgemeinen mit Methoden der Naturheilkunde und der Alternativmedizin praktizieren.
Seit 1993 existiert neben dem allgemeinen Heilpraktiker noch eine besondere Art des Heilpraktikers bzw. ein Heilpraktiker mit einer weiteren Zusatzqualifikation, nämlich der Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie dürfen zu den bisherigen Methoden noch besondere Elemente aus der Psychotherapie anwenden. Die Institute die Heilpraktiker ausbilden bieten im allgemeinen auch Seminare um diese Zusatzqualifikation zu erlangen.